Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISF GmbH /Mitwohnzentrale Franken für Anbieter

  1. Beauftragung
    1. Der Vermieter (Auftraggeber) beauftragt die ISF GmbH / Mitwohnzentrale Franken (Auftragnehmer) mit der Vermietung einer oder mehrerer möblierter / unmöblierter Objekte und zahlt an diese eine Provision, sofern durch deren Nachweis oder Vermittlungstätigkeit ein Mietvertrag zustande kommt.
    2. Der Auftrag / Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung und endet durch schriftliche Kündigung eines Vertragspartners. Laufende Verträge / Mietverhältnisse bleiben bestehen. Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr bleibt unberührt und besteht so lange fort, wie ein von dem Auftragnehmer vermittelter Mieter in einem Wohnobjekt des Auftraggebers wohnt.
    3. Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag ist unbefristet und wird durch erfolgreiche Vermittlung eines Mieters nicht beendet.
  2. Leistungsbeschreibung
    1. Der Auftragnehmer veröffentlicht nach Freigabe durch den Auftraggeber ein Wohnungsexposé mit Fotos auf www.mitwohnzentrale-franken.de und auch auf anderen Immobilienportalen oder Printmedien unter der Voraussetzung der Vorlage eines gültigen Energieausweises für das angebotene Objekt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Exposés auf einem bestimmten Portal besteht nicht. Kontaktdaten des Auftraggebers werden nicht veröffentlicht.
    2. Der Auftragnehmer stellt den Kontakt zwischen Mietinteressenten und dem Auftraggeber her und bereitet bei Bedarf einen Mietvertragsentwurf vor.
    3. Je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer die Durchführung von Besichtigungen, Mieterprüfungen (Selbstauskunft, Bonitätsprüfung) etc.
    4. Auf Wunsch übernimmt der Auftragnehmer auch Übergaben und Rückgaben der Wohnungen.Dieser Service ist kostenpflichtig, zur Zeit:
      • 60,00 € inkl. der jeweils gültigen MwSt. pro Termin innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
      • 90,00 € inkl. der jeweils gültigen MwSt. pro Termin außerhalb der Geschäftszeiten.
  3. Provision
    1. Bei der Vermietung an einen durch den Auftragnehmer nachgewiesenen Mieter zahlt der Auftraggeber eine Provision. Sie beträgt z.Zt. max. 195% der Monatsmiete zzgl. z.Zt. 19% Mehrwertsteuer = 232,05% und ist fällig mit Abschluss des Mietvertrages nach Rechnungsstellung. Berechnungsbasis ist die Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten.
    2. Der Auftragnehmer gewährt auf die Gesamtprovision eine freiwillige Staffelung, abhängig von der Mietdauer. Diese ist eine Abschlagszahlung auf die vereinbarte Gesamtprovision.
      Mietverhältnisse
      • bis 1 Monat Mietdauer 15% einer Miete zzgl. z.Zt. 19% MwSt. = 17,85%
      • 2. bis 12. Monat 15% der Miete zzgl. z.Zt. 19% MwSt. = 17,85% monatlich
      • 13. Monat bis unbefristete Anmietung Maximalprovision = 195% zzgl. z.Zt. 19% MwSt. = 232,05%
    3. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Mieter wird die Provision für Mietzeiträume, die bereits abgerechnet sind, für die aber keine Miete mehr gezahlt wird, bei einer Neuvermittlung angerechnet.
    4. In den Fällen, in denen die Kaltmiete (unmöblierte Objekte) der Provision zugrunde gelegt wird, wird dem Auftraggeber eine einmalige Provision von 200 % der Miete, zzgl. z.Zt. 19% MwSt. = 238% in Rechnung gestellt. Eine Staffelung wird in diesem Fall nicht gewährt. Bei der Mietvertragskündigung durch den Mieter innerhalb der ersten 12 Monate wird die überzahlte Provision bei einer Neuvermittlung angerechnet.
  4. Auskunftspflicht
    1. Bei Abschluss eines Mietvertrages ist die beauftragte Agentur sofort, spätestens am nächsten Werktag zu informieren. Kommt kein Überlassungsverhältnis oder Mietvertrag zustande oder erledigt sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen, verpflichtet sich der Auftraggeber, dies dem Auftragnehmer mitzuteilen. Er erklärt zugleich, dass es mit keinen vom Auftragnehmer vermittelten Interessenten zu einem Mietvertragsverhältnis gekommen ist und dass er auch in Zukunft, für mindestens ein Jahr, keinen Mietvertrag, der direkt oder indirekt auf die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist, abschließen wird.
    2. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Einsicht in den abgeschlossenen Mietvertrag.
    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, den Auftragnehmer umgehend, spätestens vier Wochen vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes, darüber zu informieren, wenn eine Verlängerung des Mietverhältnisses über den ursprünglichen Zeitraum hinaus vereinbart wurde.
  5. Pflichten während der Vermarktungsphase durch die Auftragnehmer
    1. Für die Auftragsdauer verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer Kenntnis davon zu geben, wenn die Wohnung parallel durch eine andere Agentur oder privat am Markt angeboten wird. Er verpflichtet sich zudem, nicht mit einem niedrigeren als dem Auftragnehmer mitgeteilten Mietpreis an den Markt zu gehen.Bei Verstoß kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für die entgangene Provision verlangen.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Verlinkung auf das von Auftragnehmer veröffentlichte Exposé in Medien und auf Internetseiten herzustellen, sofern diese Verlinkung eine Vermietung unabhängig von dem Auftragnehmer ermöglichen soll. Bei Verstoß kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für die entgangene Provision verlangen.
    3. Ist Ihnen ein Mietinteressent bereits über andere Quellen bekannt, so haben Sie dies unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden), unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
  6. Berechtigung zur Vermietung
    1. Sofern der Auftraggeber nicht Eigentümer der Wohnung ist, versichert er, zur Untervermietung ausdrücklich berechtigt zu sein. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer und durch den nachgewiesenen Mieter für alle Kosten, die diesen durch eine unerlaubte Untervermietung entstehen.
  7. Rechte an Foto-, Video- und Grundrissmaterial
    1. Das Copyright an dem vom Auftragnehmer erstellten Foto-, Video- und Grundrissmaterial verbleibt beim Aufragnehmer, der berechtigt ist, das Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.
    2. Eigene Fotos des Auftraggebers werden nur ausnahmsweise nach Absprache mit dem Auftragnehmer kostenfrei für das Exposé verwendet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung eigener Fotos im Exposé.
  8. Datenschutz
    1. Die Daten des Auftraggebers und der Wohnung (Name, Kontaktdaten, Wohnungsdaten) werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und nur an Mietinteressenten bzw. deren Vertreter oder Beauftragte weitergegeben, die über Auftragnehmer eine Wohnung anmieten wollen.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Auftragnehmer erhaltenen Daten von Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben.
  9. Wahrung des Kundenschutzes
    1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Der Auftraggeber wird daher die von dem Auftragnehmer vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte nicht unter Umgehung des Auftragnehmers für eigene Vermietungszwecke nutzen.
    2. Eine Übernahme des Mietvertrages durch den bisherigen Wohnungsnutzer entbindet nicht von der Provisionspflicht (weitere Teil- bzw. Restprovision), wenn die Gesamtprovision für die Vermittlung der Wohnung noch nicht erreicht wurde.
    3. Sofern der Auftragnehmer bereits den Kontakt zwischen einem Mietinteressenten und dem Auftraggeber hergestellt hat, teilt der Auftraggeber weitere Anfragen dieses Mietinteressenten für zusätzliche Mietverhältnisse (z.B. andere / weitere Mitarbeiter oder neue Mietzeiträume) unverzüglich dem Auftragnehmer mit. Es entsteht eine Provisionspflicht, sofern sich die Anfragen auf Wohnungen beziehen, die diesem Interessenten bereits von Auftragnehmer nachgewiesen wurden.
  10. Haftungsbegrenzung
    1. Der Auftragnehmer haftet nicht für das Ausbleiben eines abschlussbereiten Mietinteressenten.
    2. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein den Auftraggeber und Mieter. Die Auftragnehmer ist nicht Partei des Mietvertrags und haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an der Mietsache, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen.
    3. Die Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Bonität oder falsche Angaben des Mietinteressenten. Eine Haftung von Auftragnehmer für den Fall nicht zustande gekommener Vermietungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  11. Änderungen der AGBs
    1. Der Auftragnehmer hat das Recht nach alleinigem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung Änderungen an den AGBs, an der Website, oder sonstige Dienste vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und Ihnen per E-Mail bekannt gegeben. Nutzen Sie weiterhin unsere Dienste oder widersprechen Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung. Dabei ist es unerheblich ob die Änderungen gelesen wurden.
  12. Verbraucherinformation gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
    1. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
       
  13. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zur Anwendung zu bringen, die dem ursprünglich Gewollten am Nächsten kommt und dem Nachweisauftrag nicht zuwider läuft.
  14. Geltendes Recht und Gerichtsstand
    1. Für den Vermietungsauftrag des Auftraggebers gilt deutsches Recht.
    2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.


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