Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Nach der Einführung der Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises zum 01.05.2014 und des Mietrechtsnovellierungsgesetzes mit dem Bestellerprinzip seit dem 01.06.2015, kommt nun mit dem neuen Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 eine weitere Veränderung auf uns zu.

Nach dem neuen Bundesmeldegesetz sind Sie dazu verpflichtet, den Ein- bzw. Auszug Ihrem Mieter gegenüber binnen 2 Wochen schriftlich oder elektronisch in einer so genannten Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen. Ihr Mieter muss sich dann innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an- bzw. abmelden.

Ihre Bestätigung als Vermieter muss gemäß § 19 Abs. 3 folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des Vermieters,
  2. Art des meldepflichtigen Vorgangs, also Einzug oder Auszug mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 und 2 meldepflichtigen Personen.

Die neue Wohnungsgeberbestätigung bedeutet neuen Aufwand für Vermieter und Mieter.

Um Sie dabei zu unterstützen halten wir ab sofort den entsprechenden Vordruck für Sie bereit:
Wohnungsgeberbestätigung zum Download

Weitere Informationen finden Sie unter der folgenden Internetseite des Einwohnermeldeamtes Nürnberg:

https://www.nuernberg.de/internet/einwohneramt/meldewesen.html