Einführung des Bestellerprinzips
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V. fordert, dass das von der Bundesregierung geplante Bestellerprinzip für Immobilienmakler bei der Wohnungsvermittlung, wie es im “Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips” formuliert ist, nicht eingeführt wird. Das Bestellerprinzip in seiner aktuellen Formulierung schützt die Mieter nicht und verfehlt damit sein Ziel. Der IVD fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Einführung zu unterlassen.
Begründung:
Die Einführung des Bestellerprinzips, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, …
… gefährdet den Berufsstand des Maklers und damit Arbeitsplätze.
Für den Makler kann das Bestellerprinzip im Vermietungsbereich Verdienstausfall, Entlassungen und im schlimmsten Fall die Bedrohung seiner Existenz bedeuten.
…stellt einen politischen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar.
Durch die geplanten Regelungen dürfen praktisch nur noch Vermieter den Immobilienmakler zahlen. Damit hätte der Mieter nicht mehr die Freiheit, einen Makler zu beauftragen. Dies sollte aber auch in einer sozialen Marktwirtschaft möglich sein. Ein klarer Einschnitt zu Lasten des Mieters, aber auch zu Lasten des Maklers, der für den Interessenten eine individuelle Leistung erbringt, dafür aber von ihm kein Geld nehmen darf.
… lässt keine einzige Wohnung entstehen.