Die EnEV ist seit 01.05.2014 in Kraft

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die von Wohnungseigentümern, Hausverwaltungen und auch Maklern zu beachten ist, ist vor kurzem überarbeitet worden. Die Änderungen und Neuerungen in dieser Verordnung sollen nun umgesetzt werden, zum 1. Mai 2014 wird die geänderte EnEV in Kraft treten.

Angaben in Immobilienanzeigen

Ein wichtiger Punkt der neuen Verordnung ist § 16a EnEV, wonach in Immobilienanzeigen folgende Angaben gemacht werden müssen:

zur Energieeffizienzklasse

  • zum Energieendverbrauch
  • zum Baujahr des Gebäudes
  • zur Befeuerungsart

Maßgeblich sind hierfür die Angaben im Energieausweis. Sofern ein Energieausweis nach bisherigem Recht vorhanden ist, ist dieser Energieausweis trotz fehlender Angaben (Energieeffizienzklasse) für die Zeit seiner Gültigkeit noch ausreichend.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.mitwohnzentrale-franken.de/userdir/cms/docs/N-EnEV-Information.pdf