Vermittlungsgebühren der Mitwohnzentrale Franken

Die Berechnungsgrundlage der nachfolgend aufgeführten Vermittlungsgebühren bezieht sich auf die Pauschalmiete,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nachträgliche Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluß auf die Vermittlungsgebühr.

Die Vermittlungsgebühren der Mitwohnzentrale Franken richten sich nach der Mietdauer (laut Mietvertrag)
und der Monatsmiete:
bis zu 1 Monat:
25% + MwSt. =  29,75% der Monatsmiete
bis zu 2 Monaten:
45% + MwSt. =  53,55% der Monatsmiete
bis zu 3 Monaten:
65% + MwSt. =  77,35% der Monatsmiete
bis zu 4 Monaten::
85% + MwSt. = 101,15% der Monatsmiete
bis zu 5 Monaten:
105% + MwSt. = 124,95% der Monatsmiete
von 6 bis 12 Monaten:
125% + MwSt. = 148,75% der Monatsmiete
von 13 bis 18 Monaten:
150% + MwSt. = 178,50% der Monatsmiete
ab 19 Monaten bis zur unbefristeten Anmietung:
200% + MwSt. = 238,00% der Monatsmiete
(max. Vermittlungsgebühr)
bei Abschluß eines Nutzungsvertrags von 6 Monaten:
nur 100% + MwSt. = 119,00% der Monatsmiete
statt 125% + MwSt. = 148,75% der Monatsmiete

Die o. g. Vermittlungsgebühren verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %.
Angefangene und halbe Monate werden als volle Kalendermonate abgerechnet.
Bereits bezahlte Vermittlungsgebühren - egal aus welchem Grund - werden nicht zurückerstattet.

Jede Mietvertragsverlängerung ist provisionspflichtig und wird bis zu einer max. Vermittlungsgebühr von
200% + MwSt. = 238,00% der Monatsmiete, nachberechnet.
Die Vermittlungsgebühr  ist sofort nach Abschluß des Miet-/ Nutzungsvertrages fällig.

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- und nach Vereinbarung

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