Fragen und Antworten für Suchende / Mietinteressenten
Wie hoch ist die monatliche Miete?
Das richtet sich ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
| Möbliertes Zimmer mit Küchen-Badbenutzung |
ca.
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150,00
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bis
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250,00 €
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| Möbliertes 1 Zimmer-Apartment |
ab ca.
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350,00
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bis
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450,00 €
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| Möblierte 1 Zimmer-Wohnung m. separater Küche |
ab ca.
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400,00
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bis
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500,00 €
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| Möblierte 2 Zimmer-Wohnung |
ab ca.
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450,00
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bis
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800,00 €
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| Möblierte 3 Zimmer-Wohnung |
ab ca.
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600,00
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bis
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1.200,00 €
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| Möbliertes Haus |
ab ca.
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1.000,00
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bis
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3.000,00 €
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In den Mieten bei möblierter Vermietung sind die Nebenkosten bereits enthalten.
Die Kosten für Strom und Heizung sind vom Mieter direkt zu tragen.
Wie wird der Mietvertrag abgewickelt?
Wenn Sie eine passende Wohnung gefunden haben, kümmern wir uns um den Mietvertrag. Ihre Wünsche bezüglich der Mietdauer sind darin selbstverständlich berücksichtigt.
In der Regel wird als Anhang ein Inventarverzeichnis beigelegt, das die Kontrolle der Wohnungsausstattung bei Ein- und Auszug erleichtert.
Wie muss die Kaution bezahlt werden?Entweder bei Einzug in bar, oder vor Einzug als Überweisung auf das Konto des Vermieters. |
Wer meldet Strom/Gas und Telefon an?Gerne helfen wir Ihnen bei der schnellen Realisierung gewünschter Telekom-Leistungen |
Was passiert, wenn ich ausziehen möchte?Bei Auszug wird entsprechend ein Abnahmeprotokoll geschrieben, Mängel festgehalten, Zählerstände abgelesen, und die Endreinigung von uns veranlasst. So entstehen bei der Kautionsrückzahlung keine Differenzen. Diese wird kurzfristig an Sie zurückgezahlt, sofern keine größeren Schäden zu beheben sind, deren Kosten man erst Ihre neue Adresse und Bankverbindung wird auf dem Abnahmeprotokoll festgehalten. |
Wie läuft die Wohnungsreinigung?Wir arbeiten mit verschiedenen Reinigungsfirmen zusammen, die sich in der Vergangen- Für die Endreinigung, die bei Auszug zwingend erforderlich und Bestandteil Ihres Nutzungs- |
Werden die Daten zu meiner Person veröffentlicht?
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und beachten die Vorschriften zum Datenschutz.
Dem Vermieter geben wir bei Rückfragen zu Ihrer Person die erforderliche Auskunft.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen
(z.B. Weitergabe an Nachfolgemieter, wenn Sie ausziehen möchten).




