Mitwohnzentrale-Franken
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wird dem Auftraggeber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises der Mitwohnzentrale Franken Wohnraum überlassen – sei es durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit dem Wohnungsanbieter – so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitwohnzentrale unverzüglich hierüber zu unterrichten und die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe zu bezahlen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mitwohnzentrale ebenfalls zu unterrichten, wenn kein Überlassungsverhältnis oder Mietvertrag zustande gekommen ist; oder sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen erledigt hat.
Bei Nichtzustandekommen eines Überlassungsverhältnisses hat der Auftraggeber die Möglichkeit, von der Mitwohnzentrale Franken neue Angebote zu bekommen oder aber den Vertrag zu kündigen.

3. Bei Kündigung des Vermittlungsauftrages durch den Auftraggeber erklärt dieser, daß die erhaltenen Angebote zu keiner Wohnraumüberlassung führten und daß er auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch von den überlassenen Adressen macht.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Mitwohnzentrale Franken erhaltenen Angebote nicht an Dritte weiterzugeben.
Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hafte der Auftraggeber der Mitwohnzentrale Franken in Höhe der vollen Vermittlungsgebühr.

5. Jede Überlassungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter bzw. Vermieter ist gebührenpflichtig, auch wenn dem Wohnungssuchenden die Adresse noch von anderer Seite bekannt gemacht wurde, oder wenn der Auftraggeber vom gleichen Wohnungsgeber eine andere Wohnmöglichkeit als die von der Mitwohnzentrale Franken nachgewiesen erhält.

6. Eine Haftung der Mitwohnzentrale Franken für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlung ist ausdrücklich ausge-schlossen.

7. Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich getroffen wurden.

8. Sollte einer der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg

Ihre MITWOHNZENTRALE FRANKEN

Hallplatz 15-19
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/19430
Fax.: 0911/223297